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   LG Nürnberg-Fürth, 15.03.2023 - 12 Qs 23/23   

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https://dejure.org/2023,5092
LG Nürnberg-Fürth, 15.03.2023 - 12 Qs 23/23 (https://dejure.org/2023,5092)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 15.03.2023 - 12 Qs 23/23 (https://dejure.org/2023,5092)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 15. März 2023 - 12 Qs 23/23 (https://dejure.org/2023,5092)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Durchsuchung, Anfangsverdacht, anonyme Anzeige

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 102
    Zur Rechtfertigung einer Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer ersichtlich pseudonymen Anzeige.

  • rewis.io

    Zur Rechtfertigung einer Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer ersichtlich pseudonymen Anzeige.

  • strafrechtsiegen.de

    Anonyme Anzeige als Grundlage für eine Hausdurchsuchung - beträchtliche sachliche Qualität

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StPO: Durchsuchungsanordnung - Anonyme Anzeige

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ablehnung einer Wohnungsdurchsuchung nach einer offensichtlich pseudonymisierten Anzeige - Fehlen eines für die Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdachts

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14

    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.03.2023 - 12 Qs 23/23
    Als Grundlage für eine Durchsuchung kann eine anonyme Aussage nur genügen, wenn sie von beträchtlicher sachlicher Qualität ist oder mit ihr zusammen schlüssiges Tatsachenmaterial vorgelegt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.02.2024 - 18 Qs 49/23

    Anonyme Anzeige über Hinweisgebersystem als Basis einer Durchsuchungsanordnung

    Als Grundlage für eine stark in Grundrechtspositionen eingreifende Zwangsmaßnahme wie eine Durchsuchung kann eine anonyme Aussage genügen, wenn sie von beträchtlicher sachlicher Qualität ist oder mit ihr zusammen schlüssiges Tatsachenmaterial vorgelegt worden ist (BVerfG StRR 10/2016, 8; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 15. März 2023 - 12 Qs 23/23).
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